Frei für alles
Blitzerfotos vor Gericht ungültig? Eure Meinung und Erfahrung.
Fotos seien nach dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht mehr als Beweis verwertbar, hätten etwa die Amtsgerichte in den sächsischen Städten Grimma (AZ: 003 OWi 153 Js 30059/09) und Eilenburg (AZ: 5 OWi 253 Js 53556/0 erklärt. Grund hierfür ist der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Zitat:
Frankfurt/Main (RPO). Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren. Ursache ist ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen gefällt hat. Die Richter hoben ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte.
Seit dem 1. Oktober sind Blitzer im Rheinufertunnel in Betrieb. Bereits am ersten Tag wurden 668 Raser erwischt. Unsere Leser sind beim Thema Blitzer geteilter Meinung. Tunnelblitzer: Das sagen unsere Leser
Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte.
Die Richter sowohl in Grimma als auch Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos ebenfalls einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist.
Zitat:
Frankfurt/Main (RPO). Temposünder müssen derzeit oft kein Bußgeld zahlen, weil Richter Fotos nicht mehr als Beweis akzeptieren. Ursache ist ein Urteil, das das Bundesverfassungsgericht vor einigen Wochen gefällt hat. Die Richter hoben ein Bußgeld gegen einen Temposünder auf, den eine automatische Videoaufnahme überführt hatte.
Seit dem 1. Oktober sind Blitzer im Rheinufertunnel in Betrieb. Bereits am ersten Tag wurden 668 Raser erwischt. Unsere Leser sind beim Thema Blitzer geteilter Meinung. Tunnelblitzer: Das sagen unsere Leser
Gute Nachricht für Temposünder: Nach der inzwischen verbotenen Videoreihenüberwachung akzeptieren einzelne Gerichte offenbar nun auch keine Fotos von Blitzgeräten mehr. Die "Wirtschaftswoche" berichtete am Freitag von zwei entsprechenden Urteilen sächsischer Amtsgerichte.
Die Richter sowohl in Grimma als auch Eilenburg sahen den Angaben zufolge in der Aufnahme und Speicherung von Fotos ebenfalls einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine solche sei nur bei einer gesetzlichen Grundlage legitim, die aber nicht vorliege.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem ein Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist.
Acheron,
28.07.2010 13:36
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